Segnungen im Leben der Kirche
Das Wort "segnen" kommt vom lateinischen Wort „signare“ (= bezeichnen; mit dem Kreuzzeichen signieren). Kirchenoffiziell wird eine Segnung „Benediktion“ (von lat. bene dicere = Gutes zusagen) genannt.
Wenn wir Menschen segnen, dann sagen wir ihnen Gutes zu, Gutes, das von Gott kommt. Wir sagen auch zu Gott Gutes, in dem wir ihn, den Geber aller guten Gaben, loben und preisen. Im Segen wünschen wir Menschen eine besondere Nähe zu Gott, einen besonderen Schutz durch Gott, eine besondere Beziehung zu Gott.
Wenn wir Tiere oder Gegenstände segnen, dann erbitten wir von Gott, dass die Beziehung zu diesem Tier uns zum Heil werde, dass der Umgang mit diesem Gegenstand uns Gutes, Heilvolles bringen möge.
Eine Segnung ist immer ein Lob Gottes, ein Dank an Gott und eine spezielle Bitte an Gott durch die Kirche, damit sich das Leben der Gläubigen zum Leben in Fülle entfalte. Durch eine Segnung wird ein Gegenstand nicht magisch verändert, sondern unsere Beziehung zu diesem Gegenstand. Wir bitten, dass alles seine gottgewollte Ordnung finde. „Denn alles, was Gott geschaffen hat, ist gut und nichts ist verwerflich, wenn es mit Dank genossen wird; es wird geheiligt durch Gottes Wort und durch das Gebet.“ (1 Timotheus 4,4.5)
Jeder und jede Getaufte kann im Namen der Kirche segnen (den Segen im Namen der Kirche erbitten). Aber nicht jeder und jede führt alle Segnungen durch: „Die Sakramentalien fallen unter die Zuständigkeit des Priestertums aller Getauften: Jeder Getaufte ist dazu berufen, ein „Segen“ zu sein (Gen 12,2) und zu segnen (Lk 6,28; Röm 12,14; 1 Ptr 3,9). Daher können Laien gewissen Segnungen vorstehen. Je mehr eine Segnung das kirchliche und sakramentale Leben betrifft, desto mehr ist ihr Vollzug dem geweihten Amt (Bischöfen, Priestern und Diakonen) vorbehalten.“ (Katechismus Nr. 1669)
Wichtige Segnungen im Kirchenjahr können bei Fehlen eines Amtsträgers (Priester, Diakon) auch von beauftragten Laien geleitet werden (Wortgottesdienstleiter oder Segnungsgottesdienstleiter für Osterspeisensegnungen).
Segnungen im kirchlichen Jahreskreis
Jeder Gottesdienst schließt mit einem Segen zur Bestärkung des christlichen Lebens in Alltag und Beruf ab. Zusätzlich finden im Laufe eines Jahres zahlreiche Segnungen an dafür bestimmten Tagen statt: Adventkranzsegnung, Pferdesegnung, Wein- und Wassersegnung, Kerzensegnung, Blasiussegen gegen Halskrankheiten und für allgemeine Gesundheit, Aschenkreuzsegnung, Palmsegnung, Feuersegnung, Osterspeisensegnung, Taufwasserweihe, Wettersegen an den Bitttagen, Segnung des Ortes und seiner Menschen zu Fronleichnam, Kräutersegen, Wallfahrtssegen, Segnung der Erntegaben, Gräbersegnung, Martinslaternensegnung.
Weiters gibt es besondere Segnungen als pfarrliches Angebot: Kindersegnung, Autosegnung.
Segnungen auf persönliche Anfrage
Menschen können auf Wunsch für viele weitere Anlässe um einen Segen bitten:
Segnung bei besonderen Anlässen von der Geburt, Schulanfang, Krankheit, vor schweren Aufgaben und Herausforderungen Hochzeitsjubiläen, Reisen bis zum Alter.
Segnung religiöser Zeichen wie Weihwasser, Kreuze, Christus-, Marien- und Heiligenbilder, Rosenkränze Bildstöcke und Hauskapellen.
Segnungen im Leben der Familie wie Haus- und Wohnungssegnung, Segnung vor besonderen Lebensabschnitten.
Segnungen im Leben der Öffentlichkeit wie öffentliche und soziale Einrichtungen, Geschäfte, Betriebsstätten, Maschinen und Geräte, Felder, Gärten und Tiere, Bildungseinrichtungen, Verkehrseinrichtungen und Einsatzfahrzeuge, Freizeit-, Sport- und Tourismuseinrichtungen.
Alle können Segnende werden
Eltern segnen ihre Kinder vor dem Einschlafen und Aus-dem-Haus-gehen, Partner segnen sich gegenseitig als Zeichen ihrer Liebe, am Mittagstisch werden die Speisen gesegnet, Brotsegnung beim Anschneiden des Laibes, bei längeren Abschieden segnen wir einander, Kranke vor dem Transport in ein Krankenhaus, Verstorbene werden mit einem Segen bei der Abholung verabschiedet.
Segensfeier für Paare, die nicht kirchlich heiraten dürfen
Der Wunsch nach einer gescheiterten kirchlichen Ehe auch für die neue Lebensgemeinschaft den kirchlichen Segen zu erhalten ist sehr häufig und legitim. Auch die neue standesamtlich geschlossene Ehe will mit dem Segen Gottes gelebt werden. Dabei stößt die Katholische Kirche durch ihr sakramentales Verständnis der Ehe verbunden mit der Unauflöslichkeit auf theologische und kirchenrechtliche Schwierigkeiten. Trotzdem will die Kirche auch in dieser für die beiden Personen beglückenden Lebenssituation mit der lebensspendenden Zusage Gottes nahe sein.
In einem Vorgespräch mit dem Priester des Vertrauens geht es um die respektvolle Betrachtung der bisherigen Lebensgeschichte und um die Integration von Lebensbrüchen im eigenen Leben. Es geht um Fragen, ob die Obsorge für die Kinder gut geregelt und das Verhältnis zum getrennt lebenden Partner geklärt sind. Dann kann in großzügiger Weise überlegt werden, was unter den gegebenen Umständen verantwortungsvoll geschehen kann. Der Segen wird zur Zusprache eines Gotteswortes: „Ihr sollt nicht aus dem liebenden Blick Jesu herausfallen, wenn ihr ehrlich miteinander lebt, habt ihr den Segen Gottes.“
In der Gestaltung der Segensfeier kommen das Wort Gottes, zeichenhafte Gesten, Worte der Ermutigung, Bitten und Dank und der Segen vor, allerdings keine speziellen Elemente einer kirchlichen Trauung wie die Fragen nach der Bereitschaft zur Ehe, die Ringsegnung, die Vermählungsworte und die Bestätigung der Vermählung durch den Priester oder Diakon.