Wenn ein Mensch uns endgültig verlässt, sind Hinterbliebene besonders gefordert!
Ein Angehöriger stirbt. Zum Schock und zur Betroffenheit kommt die Frage: Was muss ich jetzt alles tun? Wir möchten Ihnen nachstehend Antwort geben.
Bei einem Todesfall zu Hause
Stirbt der Angehörige zu Hause, ist der Arzt zu rufen, damit er den Tod feststellen kann. Danach können Sie sich als Familie die Zeit geben, um allen nochmals eine Begegnung mit dem/der Verstorbenen, soweit es gewünscht ist, zu ermöglichen. Für Gläubige ergibt sich die Möglichkeit, gemeinsam für ihn/sie zu beten.
Es besteht kein Zeitdruck, den Verstorbenen rasch abholen zu lassen. Danach ruft man bei der ausgewählten Bestattung an und organisiert einen Abholtermin. Das Entlassen aus dem Haus kann auch mit einem Abschiedsritual begleitet werden. Diese Zeit mit dem/der Verstorbenen ist ein Segen für den persönlichen Trauerprozess.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim
Stirbt ein Angehöriger im Pflegeheim oder Krankenhaus, gibt es ebenfalls die Möglichkeit zur persönlichen Verabschiedung in einem entsprechend gestalteten Raum. Dieser Wunsch kann bei der Heimleitung bzw. Stationsleitung geäußert werden.
Organisation des Begräbnisses
Erst anschließend beginnen die Planungen für das Begräbnis. Bei einem kirchlichen Begräbnis oder einer Begräbnisbegleitung bei Personen ohne religiöses Bekenntnis ist es ratsam, vor dem Termin bei der Bestattung, Rücksprache mit der Pfarre zu halten. Erste Anlaufstelle ist das Pfarramt in Aflenz (03861-2262) oder das Pfarramt in Kapfenberg (03862-22439). Dabei können der Begräbnistermin und der Termin für die Begräbnisaufnahme vereinbart werden. In Thörl ist auch die Marktgemeinde als Friedhofserhalter zu kontaktieren, denn es könnte auch ein nichtkirchliches oder evangelisches Begräbnis angemeldet sein.
Todesfallaufnahme bei der Bestattung
Die Bestattungen bieten heute schon ein umfangreiches Service an. Für die Todesfallaufnahme brauchen Sie die Bekleidung für den Verstorbenen und persönliche Dokumente wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel.
Im Vorfeld können Sie sich auch schon überlegen, welche Bestattungsform sie bevorzugen: Erdbestattung mit Messe oder Wort Gottes Feier, Verabschiedungsfeier und spätere Urnenbeisetzung im familiären Kreis, Urnenbeisetzung mit Messe oder Wort Gottes Feier. Als Pfarre möchten wir Ihnen empfehlen, eine Form zu wählen, bei der sich auch Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen …. verabschieden können. Auch sie trauern um Ihren verstorbenen Angehörigen.
Pfarrliche Begräbnisaufnahme
Bei der pfarrlichen Begräbnisaufnahme werden ebenfalls die Daten des/der Verstorbenen und eines nahen Angehörigen(Beauftragender) aufgenommen, die Begräbnisfeierlichkeiten besprochen (Betstunde, Ablauf der Feier, Musik, Lebenslauf, Ansprachen) und das Grab fixiert (außer Gemeinde Thörl). Mitzubringen sind die entsprechende Graburkunde(wenn vorhanden) und eine Sterbeurkunde(kann nachgereicht werden). Vom Pfarramt werden die beteiligten Personen informiert(Priester, BegräbnisleiterIn, MesnerIn, OrganistIn, Chor, VorbeterIn). Zusätzlich kann ein Trauergespräch mit dem Seelsorger, der das Begräbnis leitet, fixiert werden.
Zusätzliche Ansprechpersonen vor Ort sind:
Huberta Wenzel – Friedhofsverwaltung Turnau, Tel.: 0676-6228185
Alice Weißenbacher – Etmißl, Tel.: 0660-8183916
Barbara Weithenthaler – St. Ilgen, Tel.: 0660-4680424
Nach dem Begräbnis
Nach dem Begräbnis erhalten Sie mit der Post vom Pfarramt die Rechnung für das Begräbnis (Begräbnisstolare, Begräbnismesse, Aufbahrung, Grabkosten - Bezahlung bis zum Ende der Ruhefrist. Sie können aber auch zu den Kanzleizeiten in das Pfarramt kommen.
Bei der Grabgestaltung ist die Friedhofsordnung unbedingt zu beachten. Bei Neugestaltungen und größeren Veränderungen ist der Friedhofsverwaltung ein Plan zur Genehmigung vorzulegen.
Trauerarbeit
Die Pfarre unterstützt Sie auch in der Trauerarbeit. Wir laden Sie persönlich zu einem besonders gestalteten Trauergottesdienst ein. Auf Wunsch kommen die Seelsorger gerne zu einem Trauergespräch vorbei. Wir unterstützen Sie auch bei der Feier von Gedenkgottesdiensten. Wir laden ein zum Totengedenken zu Allerheiligen und zur Lichterprozession am Allerseelentag.
Mit dem Tod eines geliebten Menschen verändert sich vieles, vor allem befindet man sich in einer emotionalen Ausnahmesituation. Jeder von uns geht anders damit um. Das darf sein. Für die Feier des Begräbnisses gibt es unterschiedliche Wünsche. Auch das darf sein. Je persönlicher eine Feier ist, desto wertschätzender erleben wir den Umgang mit dem/der Verstorbenen und desto mehr erfahren wir auch Trost in der Feier.
Hinweis für Angehörige bei Verstorbenen, die aus der Kirche ausgetreten sind
Wenn die Angehörigen von Ausgetretenen "um den Beistand der Kirche ersuchen, muss der Pfarrer klären, ob und in welcher Form dies möglich ist", halten die Regelungen der Bischofskonferenz als grundlegende Voraussetzung fest. Unterschieden wird in der Folge zwischen drei Formen der seelsorglichen Begleitung: Ein "ortsübliches kirchliches Begräbnis" ist dann bei einem Ausgetretenen möglich, wenn der "Wunsch nach Wiederaufnahme" in die Kirche im Testament oder vor Zeugen glaubhaft zum Ausdruck gebracht oder "ein Zeichen der Kirchenzugehörigkeit" gesetzt wurde.
Hat der Ausgetretene im Hinblick auf das eigene Begräbnis "das Mitwirken der Kirche nicht ausdrücklich ausgeschlossen", dann kann "eine Feier der Verabschiedung" gehalten werden. Vorgesehen dafür ist eine kirchliche Begräbnisfeier in der Aufbahrungshalle und am Grab, jedoch keine eigene Messfeier. Wenn jedoch jemand klar zu erkennen gegeben hat, "kein kirchliches Begräbnis zu wünschen, oder sich ausdrücklich vom christlichen Glauben losgesagt hat, dann ist das zu respektieren". In solchen Fällen begleitet in unserem Pfarrverband ein Begräbnisleiter/eine Begräbnisleiterin die Angehörigen ohne liturgische Gewänder und betet mit ihnen.